Aufgaben: Wofür sind Spitalsärztinnen und Spitalsärzte verantwortlich?
Zuallererst sind Ärztinnen und Ärzte für die Gesundheit bzw. die Genesung ihrer Patientinnen und Patienten verantwortlich. Dies ist auch der Grund, warum sie Medizin studiert und diesen Beruf ergriffen haben: Spitalsärztinnen und Spitalsärzte wollen Patientinnen und Patienten heilen und helfen. Doch der berufliche Alltag verlangt es, dass Ärztinnen und Ärzte noch weit mehr Aufgaben übernehmen, so z.B. für Dokumentation, Administration, LKF-Codierung und Ausbildung von Turnusärztinnen und -ärzten.
Arbeitszeiten: Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Spitalsärztinnen und Spitalsärzte?
Gesetzlich dürfen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte – sofern sog. verlängerte Dienste rechtmäßig vereinbart wurden – pro Woche maximal 60 Stunden im Schnitt (Durchrechnungszeitraum 4-6 Monate) bzw. in der einzelnen Woche dieses Durchrechnungszeitraums maximal 72 Stunden arbeiten (im Vergleich: viele Kollektivverträge sehen 40 Stundenwochen bzw. 38.5 Stundenwochen vor). Die Realität sieht jedoch anders aus. Kosteneinsparungen beim Personal haben im Gesundheitswesen dazu geführt, dass viele Spitalsärztinnen und Spitalsärzte weit mehr als 72 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Extradienste: Wie lange arbeiten Spitalsärztinnen und Spitalsärzte bei Nacht- und Wochenenddiensten?
In der Regel leistet jeder Spitalsarzt pro Woche einen Nachtdienst. Dieser stellt eine deutlich grö฿ere Belastung dar als ein normaler Tagesjob. Beim Nachtdienst ist ein Spitalsarzt 32 Stunden nonstop im Einsatz, bei Wochenenddiensten oder Diensten über Feiertage sogar 49 Stunden lang.
Belastung: Leiden auch Ärztinnen und Ärzte unter dem Burn-out-Syndrom?
Einer deutschen Studie zufolge leiden rund 20% der Spitalsärztinnen und -ärzte an Burn-out-Syndromen unterschiedlichster Form. Dies ist eine direkte Folge von Personaleinsparungen aufgrund des Kostendrucks im Spitalswesen. Dadurch erhöhen sich Arbeitsaufwand, Druck und Verantwortung der einzelnen Spitalsärztinnen und -ärzte enorm.
Patientenkontakt: Warum kommen Spitalsärztinnen und Spitalsärzte nicht öfter zu den Patientinnen und Patienten ins Krankenzimmer?
Spitalsärztinnen und Spitalsärzte haben neben ihrer medizinischen Tätigkeit leider auch eine Reihe administrativer Aufgaben zu erledigen. Diese nehmen bereits fast die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch. Die richtige Balance zwischen termingerechter Erledigung von Verwaltungs- und Administrationsaufgaben und ausreichendem Patientenkontakt zu finden, ist eine Gratwanderung. Daher fordert die Österreichische Ärztekammer den Einsatz sogenannter Dokumentationsassistentinnen und -assistenten, um die Administrativbelastung der Ärztinnen und Ärzte endlich massiv zu reduzieren und Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für Medizin und damit für Patientinnen und Patienten zu geben.
Ausbildung: Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt?
Nach einer in Österreich durchschnittlichen Medizinstudiumsdauer von 8 Jahren folgt in der Regel die zumindest 3-jährige Ausbildung als Turnusärztin bzw. Turnusarzt, wobei die durchschnittliche Wartezeit auf einen freien Turnusplatz bereits bis zu 2 Jahre beträgt. Die Facharztausbildung dauert nochmals 6 Jahre. In dieser Zeit sind die Medizinerinnen und Mediziner durch die Doppelbelastung Beruf und Ausbildung besonders gefordert.
Ärztenachwuchs: dürfen Turnusärztinnen und Turnusärzte eigenständig Behandlungen durchführen?
Die Turnusärztinnen und Turnusärzte von heute sind die Fachärzte von morgen.
Daher werden Turnusärztinnen und Turnusärzte in den ganz normalen Krankenhausbetrieb und Patientenkontakt eingebunden. Je nach Ausbildungsstadium können Turnusärztinnen und Turnusärzte Patientinnen und Patienten an der Seite eines erfahrenen Arztes behandeln oder auch bestimmte Aufgaben selbstständig durchführen.
Wissen: Müssen sich Ärztinnen und Ärzte fortbilden?
Das Ärztegesetz verlangt, dass Ärztinnen und Ärzte stets auf dem medizinischen Letztstand sind, dies impliziert eine umfangreiche Fortbildungspflicht, der die Ärztinnen und Ärzte zum Wohl ihrer Patientinnen und Patienten gerne nachkommen. In der Praxis bleibt ihnen dafür allerdings kaum Zeit. Daher verwendet ein Großteil der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte ihre persönliche Freizeit zur beruflichen Fortbildung.
Respekt: Halten sich Ärztinnen und Ärzte für „Götter in Weiß“?
Nein. So sieht sich wohl kaum eine Spitalsärztin / ein Spitalsarzt. Patientinnen und Patienten kommen schließlich nicht als Bittsteller ins Spital, sondern weil sie ihr Recht auf medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Für selbstherrliche „Götter in Weiß“ ist in der modernen Ärzteschaft kein Platz.
Routine: Werden Ärztinnen und Ärzte im Laufe der Jahre nicht gefühlskalt?
Wer in seinem Beruf so oft mit schweren Verletzungen, unheilbaren Krankheiten und letztendlich auch mit dem Tod konfrontiert ist, für den gehören tragische Schicksale zum beruflichen Alltag. Spitalsärztinnen und Spitalsärzte haben entsprechend gelernt, damit richtig umzugehen. Doch menschliches Denken, Fühlen und Handeln ist und bleibt immer das oberste Gebot in diesem Beruf.
TV-Ärzte: Was haben TV-Serien wie „Dr. House“ und „Grey’s Anatomy“ mit dem Ärztealltag gemein?
Wenig. Denn die Drehbücher Hollywoods folgen einem dramaturgischen Aufbau, der die Spannung aufrecht halten muss, bis zum glücklichen Ende. Das wahre Leben sieht anders aus. Wettkämpfe um den kompliziertesten Fall wie in Grey’s Anatomy oder puren Sarkasmus á la Dr. House werden Sie in unseren Spitälern nicht finden.
Fehler: Wie verhindern Spitalsärztinnen und Spitalsärzte Behandlungsfehler?
Kein Mensch ist unfehlbar, auch Ärztinnen und Ärzte nicht. Das Problem dabei ist, dass Fehler von Ärztinnen und Ärzten tragische und weit reichende Folgen haben können. Dieser Verantwortung sind sich die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte bewusst, arbeiten daher besonders gewissenhaft und bilden sich laufend fort, um garantiert die am besten geeignete, wirksamste und sicherste Behandlungsmethode zu wählen.
Verdienst: Wie viel verdient eine Spitalsärztin / ein Spitalsarzt?
Das Einkommen der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte ist in den Regelungen für Vertragsbedienstete im Gesundheitswesen genau definiert. Eine Turnusärztin / ein Turnusarzt fängt man mit ca. € 1850,- an, als Assistenzärztin / Assistenzarzt beginnt man mit ca. € 2.150,- und ein Facharztgehalt startet bei ca. € 2590,-, jeweils brutto monatlich. Letzteres nach durchschnittlich 18 Ausbildungs-Jahren.

